Die EU KI-Verordnung (AI Act)
Viele Unternehmen navigieren aktuell durch die komplexen Vorschriften der KI-Verordnung der EU (KI-VO).
Wir unterstützen Sie dabei, die Anforderungen effizient und stressfrei zu erfüllen.

Mit der EU KI-Verordnung (KI-VO) sollen die Grundrechte aller Bürger geschützt, Vertrauen in KI-Technologien gefördert, rechtliche Konsequenzen minimiert und die Wettbewerbsfähigkeit auf dem europäischen Markt sichergestellt werden. Unsere Unterstützung stellt sicher, dass Ihr Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und somit zukunftssicher aufgestellt ist.
Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der EU KI-Verordnung
Durch die Kombination aus unserer technologischen und regulatorischen Expertise sowie unserer Erfahrung in der Umsetzung von Compliance-Management-Systemen unterstützen wir unsere Kunden bei der Einhaltung der EU KI-Verordnung.
Risikobewertung von KI-Systemen
Wir bewerten Ihre Risiken und klassifizieren Ihre KI-Systeme, damit Sie Schwachstellen frühzeitig erkennen, beheben und gesetzliche Vorschriften einhalten können.
KI-Governance-Beratung
Wir überprüfen Ihr bestehendes Governance-Framework und ihre Governance-Prozesse, passen diese an und integrieren neue Anforderungen. So fördern wir eine effektive Unternehmensführung. Dadurch stärken wir eine effektive Unternehmensführung, gewährleisten die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und sichern Ihre rechtliche Konformität.
Aufbau eines KI-Boards
Wir unterstützen den Aufbau eines unternehmensinternen KI-Gremiums und dessen Leitlinien. Dieses KI-Board evaluiert unabhängig die Verwendung von KI-Systemen, definiert ethische Standards für das Unternehmen, und überwacht deren Einhaltung. Wir fördern eine interdisziplinäre Zusammensetzung des Gremiums, um grundlegende Rechte und Unternehmensziele ausgewogen zu berücksichtigen.
Workshops zu KI-Compliance
Wir führen spezialisierte Trainings und praktische Übungen durch, um das Bewusstsein und Verständnis Ihrer Mitarbeitenden für die neuen gesetzlichen Anforderungen zu stärken.
Überblick über die EU KI-Verordnung
Die EU KI-Verordnung fördert die Entwicklung und den Einsatz vertrauenswürdiger künstlicher Intelligenz in der europäischen Union.
Die Verordnung schafft einen klaren, einheitlichen Rechtsrahmen für KI-Systeme und identifiziert potenzielle Risiken für die Gesundheit, Sicherheit und grundlegende Rechte der Bürger. Der risikobasierte Ansatz stellt strengere Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme wie KI-basierte medizinische Software oder KI-Systeme zu Rekrutierungszwecken und verbietet inakzeptable Risiken wie „Social Scoring“.
Diese Rechtsvorschriften sollen das Funktionieren des Binnenmarkts durch einen einheitlichen Rechtsrahmen für KI-Systeme verbessern.
Die Hauptziele der EU KI-Verordnung
- Schutz der öffentlichen Interessen und grundlegenden Rechte
- Schaffung eines harmonisierten Governance-Rahmens zur Koordinierung und Unterstützung der Anwendung auf nationaler Ebene und auf europäischer Ebene
- Förderung von Innovationen
- Entwicklung von menschenzentrierten, sicheren und vertrauenswürdigen KI-Systemen
- Schaffung von Rechtssicherheit auf dem Binnenmarkt
Zeitleiste der Umsetzung der EU-KI-Verordnung
Die EU KI-Verordnung ist im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Der EU AI Act tritt in Kraft, jedoch werden die einzelnen Kapitel schrittweise anwendbar.
- Die Kapitel I und II treten in Kraft.
- Die Verbote sowie die allgemeinen Bestimmungen der Verordnung gelten ab diesem Zeitpunkt.
- Unternehmen sollen KI-Kompetenztrainings anbieten, um ihre Mitarbeitenden im Umgang mit KI-Systemen zu schulen.
Die Praxisleitfäden für universelle KI-Modelle müssen zu diesem Zeitpunkt vorliegen.
- Kapitel III Abschnitt 4, Kapitel V, Kapitel VII und Kapitel XII sowie Artikel 78 treten in Kraft, mit Ausnahme von Artikel 101.
- Ab diesem Zeitpunkt sollen Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck gelten.
- Die KI-Verordnung tritt ab diesem Zeitpunkt vollständig in Kraft.
- Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen, die vor diesem Datum in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wurden, müssen die Verordnung einhalten, wenn ihre Systeme wesentliche Änderungen in ihrer Konzeption erfahren.
- Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ihre zuständigen Behörden auf nationaler Ebene mindestens ein KI-Reallabor einrichten.
- Artikel 6 Absatz 1 und die entsprechenden Verpflichtungen treten in Kraft.
- Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck, die vor dem 2. August 2025 in Verkehr gebracht wurden, müssen die in dieser Verordnung festgelegten Verpflichtungen bis zu diesem Datum erfüllen.
Kontakt
Sie haben Fragen zum AI Act? Ich helfe gerne weiter.

Dr. Ernesto Cruz Ruiz
Experte für Cybersecurity, IT-Governance und Regulation
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