Das Hinweisgebersystem der metafinanz

Die Einhaltung von Gesetzen und internen Regeln („Compliance“) hat bei uns höchste Priorität. Compliance-Verstöße müssen frühzeitig erkannt werden, um Gegenmaßnahmen einzuleiten und mögliche Schäden von unseren Kunden, Mitarbeitenden, Geschäftspartnern und unserem Unternehmen abzuwenden. 

Welche Vorfälle sollten Sie uns über unseren Meldungsprozess mitteilen? 

Unsere Mitarbeitenden und Außenstehende können konkrete, begründete Hinweise auf vermutliche Rechtsverletzungen oder Regelverstöße melden, zum Beispiel zu potenziellen Bestechungsdelikten, Betrugsvergehen, Kartellrechtsverstößen, Datenschutzverstößen, Diskriminierungen oder Verletzungen der Rechnungslegungsvorschriften. Bitte beachten Sie, dass unser Meldungsprozess nicht für Beschwerden gedacht ist.

 

Was passiert, nachdem Sie uns eine Information übermittelt haben? 

Alle eingereichten Hinweise werden durch unser Legal & Compliance-Team sorgfältig geprüft und streng vertraulich behandelt. Sie können unsere Arbeit unterstützen, indem Sie uns freiwillig Ihre Kontaktdaten übermitteln, unter denen wir Sie bei Rückfragen erreichen können. 

Schutz für alle Beteiligten 

Unser Meldungsprozess garantiert den größtmöglichen Schutz für hinweisgebende Personen und Betroffene. Eine Ermittlung wird erst nach sorgfältiger Prüfung des Hinweises und bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für einen Regelverstoß eingeleitet. Die Informationen werden im Rahmen eines fairen und vertraulichen Prozesses bearbeitet. Diskriminierungen, Einschüchterungen oder Anfeindungen, die wegen einer Meldung beim metafinanz Hinweisgebersystem erfolgen, werden dem gleichen Prozess entsprechend untersucht und geahndet. 

Unsere Meldewege: So können Sie einen Verstoß melden 

Wenn Sie konkrete, begründete Hinweise auf Rechtsverletzungen oder Regelverstöße bei metafinanz haben oder solche vermuten, haben Sie folgende Möglichkeiten, Kontakt mit der zuständigen Compliance-Einheit aufzunehmen: 

Anruf unter: +49 89 3605316164 (Compliance, erreichbar zu den üblichen Geschäftszeiten) 

Über unser Hinweisgebersystem: Das Hinweisgebersystem ermöglicht einen sicheren und vertraulichen Austausch zwischen der hinweisgebenden Person und Compliance über ein anonymisiertes Postfach. Bitte beachte Sie: Wir nutzen das zentrale System der Allianz. Um Meldungen an die metafinanz abzugeben, ist metafinanz als Empfänger auszuwählen. Folge Sie dazu den unten beschriebenen Schritten.  

Brief an: metafinanz Informationssysteme GmbH | Compliance | Leopoldstraße 146 | D-80804 München. 

 So geben Sie Meldungen über das Hinweisgebersystem an metafinanz ab:  

  • Klicken Sie auf Meldung abgeben.  
  • Wählen Sie Deutschland aus.  
  • Führen Sie die Sicherheitsabfrage durch. 
  • Wählen Sie Deutschland als Land aus, in welchem sich der Vorfall ereignet hat. 
  • Wähle Sie metafinanz Informationssysteme GmbH als Gesellschaft aus, in welcher der Vorfall auftrat. 
  • Wähle Sie aus, dass Compliance der ausgewählten Gesellschaft (metafinanz) die Meldung erhält.  
  • Melden Sie den Vorfall. 

Datenschutzhinweis für Hinweisgebende

  • Identität des Verantwortlichen:
    Meta Finanz-Informationssysteme GmbH
    Leopoldstraße 146
    80804 München
    Tel. +49(0)89 360531-0
     
  • Gesetzliche Vertreter:
    Rainer Göttmann
    rainer.goettmann@metafinanz.de
    Axel Kummer
    axel.kummer@metafinanz.de
    Dr. Jürgen Kalkbrenner
    juergen.kalkbrenner@metafinanz.de
     
  • Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
    E-Mail: datenschutz@metafinanz.de
     
  • Zwecke, für die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen:
    Um die Ermittlungen schwerer Verstöße gegen Compliance-Vorschriften und rechtliche Pflichten zu unterstützen und die Kommunikation aufrechtzuerhalten, werden Hinweisgebende aus der metafinanz sowie von Extern gebeten und ermutigt, ihre Identität offen zu legen. Alle eingereichten Hinweise werden durch das Legal & Compliance-Team der metafinanz sorgfältig geprüft und dabei streng vertraulich behandelt. 
     
  • Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung:
    Interne Hinweisgebende: Art. 6 Abs. 1 lit. c, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i.V.m. § 26 Abs. 2 BDSG
    Externe Hinweisgebende: Art. 6 Abs. 1 lit. c, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO
     
  • Empfänger / Kategorien von Empfängern:
    metafinanz Whistleblowing Komitee (beschränkter namentlich bekannter Personenkreis)
    Betroffene Person(en), die Gegenstand der Meldung und Ermittlungen ist/sind.
     
  • Übermittlung in ein Drittland:
    Findet nicht statt
     
  • Dauer der Speicherung:
    Bis zum Zeitpunkt des Widerrufs der Einwilligung
     
  • Rechte der Betroffenen:
    Auskunft (Art. 15 DSGVO)
    Berichtigung der Daten (Art. 16 DSGVO)
    Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) (Art. 17 DSGVO)
    Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
    Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung (Art. 19 DSGVO)
    Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
    Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)
    Widerruf der Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO)
     
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung:
    Keine Verarbeitung auf der Basis des berechtigten Interesses des Verantwortlichen gem. Art. 6 Abs. lit. f DSGVO. Daher nur Recht auf Widerruf der Einwilligung.
     
  • Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzbehörde:
    Sollte es Anlass zur Beschwerde geben, ist dies die zuständige Datenschutzstelle: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht 
    Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)
    Promenade 18
    91522 Ansbach
    Postanschrift
    Postfach 1349
    91504 Ansbach
    Deutschland

    Telefon: +49 (0) 981 180093-0
    Telefax: +49 (0) 981 180093-800
     
  • Bereitstellung der personenbezogenen Daten vorgeschrieben oder erforderlich:
    Vorgeschrieben oder erforderlich: Nein
     
  • Automatisierte Entscheidungsfindung inklusive Profiling:
    Nicht relevant