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Die Einhaltung von Gesetzen und internen Regeln („Compliance“) hat bei uns höchste Priorität. Compliance-Verstöße müssen frühzeitig erkannt werden, um Gegenmaßnahmen einzuleiten und mögliche Schäden von unseren Kunden, Mitarbeitenden, Geschäftspartnern und unserem Unternehmen abzuwenden.

Welche Vorfälle sollten über das Hinweisgebersystem gemeldet werden?

Unsere Mitarbeitenden und Außenstehende können konkrete, begründete Hinweise auf vermutliche Rechtsverletzungen oder Regelverstöße melden, zum Beispiel zu potenziellen Bestechungsdelikten, Betrugsvergehen, Kartellrechtsverstößen, Datenschutzverstößen, Diskriminierungen oder Verletzungen der Rechnungslegungsvorschriften. (Bitte beachten Sie, dass unser Hinweisgebersystem nicht für Beschwerden gedacht ist.)

Was passiert, nachdem Sie uns eine Information übermittelt haben?

Alle eingereichten Hinweise werden durch unser Legal & Compliance Team sorgfältig geprüft und streng vertraulich behandelt. Sie können unsere Arbeit unterstützen, indem Sie uns freiwillig Ihre Kontaktdaten übermitteln, unter denen wir Sie bei Rückfragen erreichen können.

Kontakt zu unserer Compliance-Einheit

  • Anruf unter 089 3605-316164 (tagsüber)
  • Brief an: metafinanz Informationssysteme GmbH | Compliance | Leopoldstraße 146 | D-80804 München
  • Oder Sie nutzen das Meldeformular

Meldeformular

Einwilligungserklärung Hinweisgebende

Compliance – also die Einhaltung von Gesetzen und internen Regeln – hat bei der metafinanz höchste Priorität. Compliance-Verstöße müssen frühzeitig erkannt werden, um entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten und mögliche Schäden für Kundenunternehmen, Mitarbeitende, Geschäftspartner und das Unternehmen abzuwenden.

Nutzen Sie unser Hinweisgebersystem, wenn Sie konkrete Anhaltspunkte für schwere Verstöße haben. Unser Hinweisgebersystem steht sowohl Mitarbeitenden der metafinanz als auch Außenstehenden zur Verfügung. Um die Ermittlungen schwerer Verstöße gegen Compliance-Vorschriften und rechtliche Pflichten zu unterstützen und die Kommunikation aufrechtzuerhalten, werden Hinweisgeber aus der metafinanz sowie von Extern gebeten und ermutigt, ihre Identität offen zu legen. Alle eingereichten Hinweise werden durch das Legal & Compliance-Team der metafinanz sorgfältig geprüft und dabei streng vertraulich behandelt.

Für die Offenlegung der Identität ist eine freiwillige Einwilligung der/des Hinweisgebenden erforderlich. Für Hinweisgebende aus der metafinanz verarbeiten wir die Daten auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO in Verbindung mit § 26 Abs. 2 BDSG, für Hinweisgebende außerhalb der metafinanz auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Die Einwilligung holen wir auf schriftlichem oder elektronischem Wege ein.

Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden, ohne dafür Nachteile zu erleiden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit, der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Das Recht auf Widerruf der Einwilligung ist aufgrund gesetzlicher Informationspflichten gegenüber der/die betroffene Person(en), der Gegenstand der Meldung und Ermittlungen ist/sind, zeitlich beschränkt. Die Frist für den Widerruf der Einwilligung ist auf einen Monat ab Abgabe der Einwilligungserklärung beschränkt.  Die gesetzliche Informationspflicht sowie die zeitliche Beschränkung ergibt sich aus Art. 14 Abs. 3 lit. a DSGVO.

Datenschutzhinweis für Hinweisgebende

Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 DSGVO

Identität des Verantwortlichen
Meta Finanz-Informationssysteme GmbH
Leopoldstraße 146
80804 München
Tel. +49(0)89 360531-0

Gesetzliche Vertreter:
Rainer Göttmann
Axel Kummer
Dr. Jürgen Kalkbrenner

Kontaktdaten des Datenschutz-beauftragten
datenschutz@metafinanz.de
Zwecke, für die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen
Um die Ermittlungen schwerer Verstöße gegen Compliance-Vorschriften und rechtliche Pflichten zu unterstützen und die Kommunikation aufrechtzuerhalten, werden Hinweisgebende aus der metafinanz sowie von Extern gebeten und ermutigt, ihre Identität offen zu legen. Alle eingereichten Hinweise wer-den durch das Legal & Compliance-Team der metafinanz sorgfältig geprüft und dabei streng vertraulich behandelt.
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Interne Hinweisgebende: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i.V.m. § 26 Abs. 2 BDSG

Externe Hinweisgebende: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO

Empfänger / Kategorien von Empfängern
metafinanz Whistleblowing Komitee (beschränkter namentlich bekannter Personenkreis)

Betroffene Person(en), die Gegenstand der Meldung und Ermittlungen ist/sind.

Übermittlung in ein Drittland
Findet nicht statt
Dauer der Speicherung
Bis zum Zeitpunkt des Widerrufs der Einwilligung
Rechte der Betroffenen
Auskunft (Art. 15 DSGVO)
Berichtigung der Daten (Art. 16 DSGVO)
Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) (Art. 17 DSG-VO)
Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung (Art. 19 DSGVO)
Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)
Widerruf der Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO)
Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung
Keine Verarbeitung auf der Basis des berechtigten Interesses des Verantwortlichen gem. Art. 6 Abs. lit. f DSGVO. Daher nur Recht auf Widerruf der Einwilligung.
Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzbehörde
Sollte es Anlass zur Beschwerde geben, ist dies die zuständige Datenschutzstelle: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht

Postanschrift
Postfach 1349
91504 Ansbach
Deutschland
Telefon: +49 (0) 981 180093-0
Telefax: +49 (0) 981 180093-800

Bereitstellung der personenbezogenen Daten vorgeschrieben oder erforderlich
Vorgeschrieben oder erforderlich: Nein
Automatisierte Entscheidungsfindung inklusive Profiling
Nicht relevant